| 01/01/2009 Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom |
Neuregelung in § 33 (2) EEG 2009
Mit solarerwärmten Wasser zu duschen und zu heizen, wird von Besitzern solarthermischer Anlage aus psychologischer Sicht als besonders angenehm empfunden, erhält man doch den Lohn seiner Öko-Investition direkt als wohlig warmes Gefühl auf der Haut.
Ein ähnlicher psychologischer Investitionsanreiz könnte der Selbstverbrauch des auf dem Dach erzeugten Solarstroms sein. Leider war dies aus wirtschaftlicher Sicht bisher nicht ratsam, da Anlagenbetreiber nur dann eine nach EEG festgelegte Vergütung erhielten, wenn der erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wurde. Diese Situation wird jedoch mit Inkrafttreten des neuen EEG zum 01.01.09 geändert.
Für Solarstromanlagen bis 30 kWp, die ab dem 01.01.2009 angeschlossen werden, bietet der Gesetzgeber in § 33 (2) künftig folgende Möglichkeit an: Anlagenbetreiber können ihren Solarstrom teilweise oder vollständig selbst verbrauchen und erhalten dafür eine festgelegte Vergütung (Inbetriebnahme 2009 = 25,01 Ct/kWh). Den nicht verbrauchten Anteil des erzeugten Solarstroms können sie weiterhin in das öffentliche Netz zum regulären Vergütungssatz (Inbetriebnahme 2009 = 43,01 Ct/kWh) einspeisen. Bedingung hierfür ist, dass der Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe von Anlagenbetreibern oder Dritten selbst verbraucht wird und die Höhe des Verbrauchs exakt nachgewiesen wird.


