| 22/04/2009 Neue Regelung für Eigenverbrauch von Solarstrom |
Per Rundschreiben an die Länder hat das Bundesministerium den Eigenverbrauch von
Solarstrom nach § 33, Abs. 2 des neuen EEG nun umsatzsteuerlich geregelt.
Interessant wird es für Privatleute ab einem Bruttostrompreis von 21,42 Cent.
Sehen Sie dazu auch folgendes PDF Dokument: umsatzsteuer.pdf
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Interessant wird es für Privatleute ab einem Bruttostrompreis von 21,42 Cent.
Sehen Sie dazu auch folgendes PDF Dokument: umsatzsteuer.pdf


